Leistungen der Pflegeversicherung
Leistungen bei PG 1-5
- Beratung gemäß §37 Abs. 3 SGBXI
- Wohngruppenzuschlag
- Pflegehilfsmittel
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- zusätzliche Betreuung und Aktivierung in teilstationären Einrichtungen
- Pflegekurse für Angehörige
- Entlastungsbetrag 125 € im Monat
Beratungseinsatz nach §37.3 Abs.3SGB XI
Preise werden landesspezifisch festgelegt
Für Empfänger von Pflegegeld:
PG 1-3: halbjährlich (muss)
PG 4-5: vierteljährlich (muss)
Für Empfänger von Sachleistungen:Pflegegrad 1-5: 70,61 €